Geschwisterermäßigung in Kindertagesstätten

  • Veröffentlicht am: 3. September 2006 - 21:19

Satzungsänderung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten Sie, nachfolgenden Antrag in die Tagesordnungen der folgenden Sitzungen

• Ausschuss für Familien- und Soziales

• Verwaltungsausschuss

• Rat

des Rates aufzunehmen.

Antrag:

§ 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten

der Stadt Hemmingen in der Fassung der 1. Änderung vom 01.08.2006 wird wie folgt rückwirkend zum 01.08.2006 geändert:

§ 3

Geschwisterermäßigung

Die zu zahlende Gebühr ermäßigt sich bei Geschwisterkindern, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte im Stadtgebiet besuchen und gemeinsam im Haushalt der/des Sorgeberechtigten wohnen, für das zweitälteste (alt: zweite) Kind um 50 v.H., für das drittälteste (alt: dritte) und jedes weitere Kind wird keine Gebühr erhoben. Die Rangfolge der Ermäßigung richtet sich nach der festzusetzenden Gebühr. Das Kind, für das die höchste Gebühr festzusetzen ist, gilt als erstes Kind.

Begründung:

Diese Satzungsänderung ist erforderlich, wenn die alte Geschwisterermäßigung weiterhin fortbestehen soll und gleichzeitig die 4 Std. Betreuung des letzten Kindergartenjahres Gebührenbefreit sein soll.

Bei der geltenden Satzungslage beträgt die Geschwisterermäßigung für das Zweite Kind deutlich weniger als bei der alten Regelung. Bei Familien mit 3 und mehr Kindern in einer Kindertagesstätte ergebe sich keine Entlastung mehr.

Da es nicht politische Absicht war, eine Ein-Kind Förderung zu praktizieren, ist es dringend geboten diese Änderung vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Grambeck

Fraktionssprecher