Hemmingen: Standortpolitik im Einzelhandel

  • Veröffentlicht am: 25. April 2007 - 10:44

Was wird aus Arnum?

Antrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit dem Eigentümer bzw. dessen Verwalter des Gebäudes des ehemaligen PLUS-Marktes aufzunehmen, die mit dem Ziel zu führen sind, an diesem Standort wieder einen Supermarkt einzurichten. Bei diesem Gespräch soll erörtert werden, welche Möglichkeiten gesehen werden, hier einen Supermarkt mit maximal 800 qm Fläche einzurichten unter gleichzeitigem Angebot der Stadt, die Parkplatzfläche zu erweitern, wenn ein Bedarf dafür gesehen wird.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Auflistung der derzeit an dem Standort Arnum interessierten Supermarktbetreiber für die Ratsmitglieder anzufertigen, wobei deren angestrebte Angebotsart (Discounter, Vollsortimenter, Shop in Shop) und die Marktgröße (Verkaufsfläche und Grundstücksfläche) angegeben werden soll.

3. Die Verwaltung prüft unabhängig von 1. und 2., ob es in Anbetracht der Entwicklung im Bereich der Supermärkte in Hemmingen-Westerfeld und Arnum erforderlich ist, ein Einzelhandelsgutachten für das gesamte Stadtgebiet einzuholen, oder ob es wegen der besonderen baurechtlichen Situation in Hemmingen-Westerfeld ausreicht, ein Gutachten für das südliche Stadtgebiet (Arnum, Harkenbleck, Ohlendorf und Hiddestorf) einzuholen. Dabei hat die Einholung eines Einzelhandelsgutachtens für den Südbereich das Ziel,

a) zu klären, wie sich ein Vollsortimenter bzw. Discounter auf den bestehenden Einzelhandel in Arnum auswirkt, und

b) zu klären, welcher Standort zur Sicherstellung des täglichen wohnortnahen Bedarfs gewählt werden kann.

Begründung:

I.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen sind der Auffassung, dass ein grundsätzliches Bedürfnis besteht, die Einkaufssituation in Arnum nach den Geschäftsaufgaben des PLUS-Marktes und des NP-Marktes zu verbessern. Die Gesamtdiskussion muss dabei jedoch in dem Bewusstsein stattfinden, dass es der Politik in Hemmingen nur begrenzt möglich ist, die Standortpolitik von Wirtschaftsunternehmen zu beeinflussen. Die Eröffnung an einem Wunschstandort der Politik setzt demgemäß voraus, dass dieser den beiderseitigen Interessen gerecht wird.

II.

Hierbei sind zur Stärkung des Zentrums vorrangig Bemühungen zu unternehmen, die Wiedereinrichtung eines Supermarktes am Standort des bisherigen PLUS-Marktes zu erreichen.

Dieser Standort ist insoweit vorteilhaft, als dass er wegen der Zentrumslage für alle Bürgerinnen und Bürger und zudem für den Personenkreis, der nicht über ein Auto verfügt, gleichermaßen gut erreichbar ist. Er verfügt darüber hinaus über einen Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr von den Buslinien 300, 350, 366 und 360 (nur Samstag). Damit ist der Markt von Wilkenburg, Ohlendorf und Hiddestorf sehr gut erreichbar. Die Haltestelle des 365 für einen Anschluss aus Harkenbleck ist in fußläufiger Entfernung.

An diesem Standort ist es zudem grundsätzlich möglich, einen Supermarkt mit der derzeitigen Standardgröße von 800 qm einzurichten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sämtliche Verkaufs-/ und Ladenflächen in dem Geschäftsgebäude zusammengefügt werden. Es ist daher zu eruieren, ob der Gebäudeeigentümer eine solche Maßnahme mit trägt. Dieses kann nur in einem gemeinsamen Gespräch erfolgen. Dabei sollte seitens der Stadt die grundsätzliche Bereitschaft signalisiert werden, dass die Parkflächen erweiterungsfähig sind, so dass dieser Markt konkurrenzfähig ist.

III.

Für den Prozess zur Findung eines Standortes für einen neuen Supermarkt muss der Rat der Stadt über sämtliche zur Verfügung stehenden Investoren bzw. Marktbetreiber informiert sein.

Denn die Ratsmitglieder müssen im Entscheidungsprozess berücksichtigen, dass ein Supermarktneubaues in Arnum-Süd eine anschließende Auswirkung auf die Einzelhandelssituation im übrigen Arnum haben kann. Die Nebenfolge der Errichtung eines Supermarktes darf nicht sein, dass kleine Einzelhändler im Zentrum von einer Schließung durch ein Überangebot außerhalb des Zentrums bedroht werden. Zudem ist aus städtebaulicher Sicht zu verhindern, dass aufgegebene Standorte von Supermärkten dazu führen, dass diese auf unabsehbare Zeit leer stehen und das Ortsbild verschlechtern. Unter umweltpolitischen Gesichtspunkten ist daneben zu beachten, dass eine weitere Flächenversiegelung durch Neubauten von Märkten zu vermeiden ist, wenn zeitgleich andere Objekte einen Leerstand aufweisen und deren Flächen nicht konsequent entsiegelt werden.

IV.

Unabhängig von obigen Erwägungen sollte die Verwaltung aufgrund der Veränderungen seit der letzten gutachterlichen Bewertung im Einzelhandel prüfen, ob die Einholung für ein Einzelhandelsgutachten für das gesamte Stadtgebiet erforderlich ist.

Dessen Einholung war letztlich im Bezug auf eine angedachte Eröffnung bei gleichzeitiger Schließung eines Supermarktes im Fall der Weetzener Landstraße angedacht worden. Hierbei war es zu der Fragestellung gekommen, ob eine Steuerung durch die Neueinholung eines Gutachtens denkbar ist, um ein Überangebot unter gleichzeitigem Leerstand zu vermeiden.

Sollte sich dabei herausstellen, dass die baurechtliche Situation wegen der bereits vorliegenden Genehmigung zum Bau eines Supermarktes am Standort "Roter Hahn" eine Steuerung von vornherein als sinnlos erscheinen lässt, so ist jedenfalls an eine Beauftragung für ein Gutachten für den Südbereich des Stadtgebietes zu denken.

Für den Hemminger Südbereich muss ein Einzelhandelsgutachten beeinhalten, ob ein neuer Vollsortimenter oder Discounter Auswirkungen auf den bestehenden Einzelhandel hat und welche Konsequenz damit verbunden wäre. Daneben muss eine Aussage zum geeignetesten Standort zur Sicherstellung des täglichen wohnortnahen Bedarfs getroffen werden.

gez. Jens Beismann, Fraktionsvorsitzender der SPD

gez. Jürgen Grambeck, Fraktionsvorsitzender des Bündnis 90/Die Grünen