Architektonische Konfektionsware mit Lärmschutzwand: Hemminger Kleinklein verhindert umfassendes Stadtentwicklungs-konzept.

  • Veröffentlicht am: 3. Dezember 2020 - 0:05

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Kreuzung Weetzener Landstraße
OV Hemmingen

Die geplante dichtere Bebauung des Eckgrundstücks an der Kreuzung Weetzener Landstraße ist im Grundsatz richtig, denn an eine zukünftige Stadtbahn gehört eine dichtere Bebauung. Aber es fehlt die Einbindung in ein Gesamtkonzept. Aus diesem Grunde fehlt hier auch jeglicher Bezug zu einer mutmaßlichen Umgebung. Für einen Bereich, der sich entlang der Göttinger Straße von der Berliner Straße bis zur zukünftigen Einmündung der Alfred-Bentz-Straße erstreckt, müssen dringend planerische Vorgaben entwickelt werden, damit nicht der Vollzug von Individualinteressen die Gestaltungsinteressen der Stadt blockiert. Hemmingen muss mit einem Masterplan verhindern, dass in diesem Gebiet (einschließlich Fläche 60) ein Sammelsurium architektonischer Beliebigkeit entsteht. Eine Initiative der grünen Ratsfraktion zur Aufstellung eines Masterplanes im Vorfeld der baulichen Entwicklung stieß auf die Ablehnung aller anderen Fraktionen. Auch die Verwaltung samt Bürgermeister argumentierte damit, dass ein Masterplan überflüssig und zum jetzigen Zeitpunkt zu früh sei. Dieses Argument ist nicht nachvollziehbar, denn wann, wenn nicht jetzt ist eine Masterplanung erforderlich? Wir müssen im Vorfeld einer städtebaulichen Entwicklung entlang der B3 Rahmenbedingungen für eine bauliche Entwicklung definieren. Die grüne Fraktion wird eine weitere Initiative starten, denn mit einer planlosen Entwicklung, die sich scheibchenweise vollzieht, ist Hemmingen nicht gedient.