Lärmaktionsplan der Stadt Hemmingen

  • Veröffentlicht am: 2. Mai 2010 - 15:40

Stellungnahme von Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Hemmingen

An die

Stadt Hemmingen

Fachbereich Bauen und Umwelt

Rathausplatz 1

30966 Hemmingen

Stellungnahme zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Hemmingen

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Entwurf des Lärmaktionsplanes erheben wir, gemeinsam mit dem Ortsverband von Bündnis 90 / Die Grünen, folgende Einwände:

1. Der Entwurf befasst sich nur mit einem Teil von Hemmingen. Effektiver Lärmschutz muss für alle Ortsteile erreicht werden. So ist z.B. auch Hiddestorf mit seiner "Vorrangstrecke für den Lkw-Verkehr" (s. Verkehrsentwicklungsplan 2002) belastet. Wir bitten deshalb um kurzfristige Vervollständigung des Entwurfes zu einem Lärmaktionsplan für ganz Hemmingen.

2. Gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie soll Ziel der Lärmaktionspläne auch sein, "ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen". Dazu müssen die "ruhigen Gebiete" im Lärmaktionsplan benannt werden. Dazu sollten ruhige Naherholungsgebiete, aber auch ruhige Wohngebiete zählen.

3. Generell muss gelten, dass mögliche negative Auswirkungen von Lärmschutzmaßnahmen auf andere Gebiete genannt werden. Das gilt insbesondere für die B3-neu. Hierfür liegen Daten vor. Diese sollten genannt werden, da von einer drei- bis vierspurigen Straße, die bei Tempo 100 auch den Schwerlastverkehr aufnehmen soll, erhebliche Emissionen ausgehen.

4. Soweit von der geplanten Stadtbahnstrecke an der B3-alt stärkere Lärmemissionen ausgehen, sollten sie ebenso genannt werden wie Maßnahmen zur Verminderung des Lärms. Im Interesse der Bürger sollte die Stadt Hemmingen für beide Projekte die Forderung aufnehmen: "Bei Realisierung dieser Projekte ist die Variante zu realisieren, von der die geringsten Lärmemissionen ausgehen."

5. Gemäß EU-Richtlinie müssen Lärmaktionspläne diejenigen Maßnahmen

enthalten, "die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben, einschließlich der Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete". Das bedeutet, dass ein Zeitplan für die Realisierung beabsichtigter Maßnahmen enthalten sein sollte. Bisher ist im Entwurf dieser Punkt nicht erfüllt. Da eine Realisierung einer B3-neu in den nächsten fünf Jahren nicht zu erwarten ist, sollten eindeutig die Maßnahmen genannt werden, die auch ohne die Umgehungsstraße zu einer deutlichen Entlastung für die Bürger führen.

6. Zur Verminderung des Lkw-Verkehrs auf der B3 soll die Stadt Hemmingen im Lärmaktionsplan die Forderung aufnehmen, die B3 in die Mautpflicht einzubeziehen, um die Zahl der Mautflüchtlinge zu vermindern.

7. Die Begrenzung der Geschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt Devese und im alten Dorf Hemmingen begrüßen wir. Tempo 30 sollte allerdings in Devese über die Kreuzung bei Mutter Buermann hinaus bis zum Ortsschild gelten, ebenso im Alten Dorf über die Einmündung der Berliner Straße hinaus, auf der ebenfalls Tempo 30 gilt, bis zum Ortsschild.

8. Die Begrenzung der Geschwindigkeit in Westerfeld und Arnum auf Tempo 40 wäre eine deutliche Verbesserung gegenüber dem heutigen Zustand. Dabei sollte Tempo 30 in Arnum als Option erhalten bleiben, wenn Tempo 40 nicht den gewünschten Erfolg erzielt. Eine Verlängerung der Geschwindigkeitsbegrenzungsstrecke in Arnum bereits nördlich des Mühlenweges wäre sinnvoll, weil auch dort Anwohner stark belastet sind.

9. Für die Ortsdurchfahrten sollen Maßnahmen zur Optimierung eines stetigen Verkehrsflusses auf angepassten Geschwindigkeitsniveau geprüft werden. Neben Anpassungen in der vorhandenen Signalschaltung könnte dies auch die Anlage von Pförtnerampeln sein.

10. Die Geschwindigkeitsbegrenzung soll durch bauliche und andere Maßnahmen unterstützt werden, z.B. durch eine zusätzliche Querungshilfe am Mühlenweg, durch zusätzliche Planzungen an der Strecke u.ä.

11. Um das innerörtliche Verkehrsaufkommen möglichst gering zu halten sollen die Statteilzentren gestärkt und eine wohnungsnahe Versorgung gesichert werden. Bei der Ausweisung von neuen Wohngebieten ist ein ÖPNV Anbindung sicherzustellen.

12. Die Aussagen zur notwendigen Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr auf ÖPNV und Radverkehr bleiben völlig unbestimmt. Wir schlagen vor, aufzunehmen

a. Hemmingen strebt eine Stärkung der Anteile von ÖPNV und Radverkehr und eine Verminderung des Anteils des motorisierten Individualverkehrs am modal split an.

b. Zur Stärkung der ÖPNV-Nutzung ist eine deutliche Verstärkung des Angebotes der Verbindung nach Hannover erforderlich. Dazu gehört kurz- bis mittelfristig ein kontinuierlicher 10- bzw. 15 Minutentakt der Linie 300 von montags bis freitags und ein 20-Minuten-Takt an Samstagen und Sonntagen. Dazu gehört ein attraktives Angebot für den die Anbindung der kleineren Ortsteile von Hemmingen.

c. Die Fahrradnutzung ist durch attraktive schlaglochfreie Fahrradwege zwischen den Hemminger Ortsteilen sowie zügigen Fahrradtrassen nach Hannover und Laatzen zu verbessern.

Wir bitten, diese Anmerkungen im Lärmaktionsplan zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Roth

Frauke Patzke